Ablauf & Kostenübernahme

Es handelt sich um eine psychotherapeutische Privatpraxis. Die Kosten für psychotherapeutische Sitzungen orientieren sich unabhängig von der Art Ihrer Krankenversicherung an der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP) und den sogenannten Analogleistungen, welche seit 01.07.2024 nutzbar sind.

In Abhängigkeit von Ihrer Versicherungsform ergibt sich Umfang der übernommenen Sitzungen, ob die Kosten teilweise oder vollständig übernommen werden sowie welche Antragsform notwendig ist. Hier erhalten Sie einen Überblick über mögliche Erstattungen:

Kostenübernahme

Privatversicherung

Bei einer privaten Krankenversicherung werden die Kosten für eine Psychotherapie in der Regel vollständig oder anteilig übernommen.
Der genaue Umfang hängt von Ihrem individuellen Vertrag ab.
Vor Beginn der Behandlung empfiehlt es sich, bei Ihrer Versicherung nachzufragen, wie viele Sitzungen, in welchen Umfang übernommen werden und welche Unterlagen dafür erforderlich sind.
Ich unterstütze Sie gerne bei der Antragstellung und stelle die notwendigen Formulare bereit.

Beihilfe

Für BeamtInnen kann die Beihilfe nach Antragstellung einen Teil der Kosten für eine psychotherapeutische Behandlung übernehmen. Die ersten fünf Sitzungen im Rahmen der Probatorik werden üblicherweise ohne Antrag von der Beihilfe erstattet und können direkt begonnen werden.
Die notwendigen Formulare und Informationen stellt Ihnen Ihre Beihilfestelle zur Verfügung. Fragen Sie dort gerne nach, ich unterstütze Sie dann gerne bei der weiteren Antragstellung.

Gesetzlich Versicherte

Es handelt sich um eine Privatpraxis, sodass leider nicht direkt über Ihre Versichertenkarte abgerechnet werden kann. Eine Kostenerstattung für gesetzlich Versicherte in Hamburg ist nur unter bestimmten Bedingungen (wie z.B. unzumutbar lange Wartezeiten bei KassentherapeutInnen) über ein sog. Kostenerstattungsverfahren (nach §13 Abs. 3 SGB) möglich. Die Kostenerstattung muss bereits vor den probatorischen Sitzungen von Ihnen beantragt und von Ihrer Versicherung bewilligt werden. Genauere Informationen finden Sie hierzu unter folgendem Link: https://www.therapie.de/psyche/info/fragen/wichtigste-fragen/psychotherapie-kostenerstattung/

Bitte beachten Sie, dass ein Erstgespräch vor der Beantragung stattfinden sollte, welches als Selbstzahlerleistung anfällt. Es werden in der Regel keine Leistungen rückwirkend von Ihrer Versicherung übernommen.

Infomaterial und die entsprechenden Formulare sende ich Ihnen gerne per Mail zu. Bitte beachten Sie, dass ich aufgrund des deutlich erhöhten Zeitaufwands bei Kostenerstattungen, nur eingeschränkte Kapazitäten habe.

Selbstzahlende

Selbstverständlich besteht auch die Möglichkeit, die Kosten einer psychotherapeutischen Behandlung selbst zu tragen.
In diesem Fall erfolgt keine Antragstellung bei einer Versicherung, es besteht lediglich ein Therapievetrag zwischen KlientIn und TherapeutIn. Die Therapie kann zeitnah begonnen werden.

Die Abrechnung pro Sitzung erfolgt nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP Faktor 3,0) mit derzeit 131,15 € pro Sitzung.

Heilfürsorge, Bundeswehr und Polizei

Versicherte bei der Freien Heilfürsorge können in der Regel eine Therapie in einer privaten psychologischen Psychotherapie-Praxis in Anspruch nehmen. Informieren Sie sich hierzu bei Ihrer zuständigen Heilfürsorgestelle.

Bundeswehr: Sie können gerne ein Erstgespräch vereinbaren. Wenden Sie sich hierzu zuvor an Ihren Truppenarzt/ärztin und bringen Sie einen Überweisungsschein und den dort ausgefüllten Sanitätsvordruck „Kostenübernahmeerklärung (San/Bw/0218)“ über fünf probatorische Sitzungen mit. Die Bewilligung weiterer Sitzungen erfolgt ebenso über den Truppenarzt.

BundespolizistInnen: Eine psychotherapeutische Behandlung in einer Privatpraxis kann durch die Abrechnung über die Heilfürsorge stattfinden. Bitte fragen Sie bei der für Sie zuständigen Heilfürsorge nach, welche Unterlagen hierfür notwendig sind.

Ablauf der Psychotherapie - die nächsten Schritte

  • Kontakt aufnahme

    Melden Sie sich telefonisch oder per Mail, ich melde mich bei Ihnen zurück!

    Dann klären wir bei einem unverbindlichen Kontakt Ihr Anliegen sowie Rückfragen und vereinbaren ggf. ein Erstgespräch.




  • Erstgespräch

    In einem 50 minütigen persönlichen Erstgespräch  schildern Sie Ihr Anliegen und können sich einen ersten Eindruck von mir und meiner Arbeit machen.

    Sie erhalten Informationen zum möglichen Therapieverlauf und können offene Fragen, einschließlich der Kostenübernahme besprechen.

  • Probatorik

    Die ca. 4-5 probatorischen Sitzungen dienen dazu, gemeinsam ein Verständnis für die Entstehung der Symptomatik zu gewinnen, Diagnostik durchzuführen und gemeinsam Therapieziele sowie einen Behandlungsplan zu konkretisieren.

    Je nach Versicherung wird hier der Antrag für die eigentliche Therapie gestellt.

  • Therapiebeginn

    Nun beginnt die eigentliche therapeutische Arbeit und die Stärkung zur Selbsthilfe.

    Die Sitzungen finden in der Regel wöchentlich statt und dauern 50 Minuten, jedoch können auch Doppelstunden oder größere Zeitintervalle sinnvoll sein.
    Bei Bedarf können auch Videositzungen durchgeführt werden.